Dem Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) gehören der Schulleiter und je drei VertreterInnen der LehrerInnen, der SchülerInnen und der Erziehungsberechtigten an. Der SGA trifft wesentliche Entscheidungen für die Schulgemeinschaft. Die Aufgaben und Rechte des SGA sind geregelt im § 64 des Schulunterrichtsgesetzes.