Dem SGA obliegen
- die Entscheidung über
- mehrtägige Schulveranstaltungen
- die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
- die Durchführung einschließlich der Terminfestlegung von Elternsprechtagen
- die Hausordnung
- die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
- die Bewilligung zur Organisierung der Teilnahme von Schüler*innen an Veranstaltungen gem. § 46, Absatz 2
- die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
- die Durchführung von Veranstaltungen betreffend der Schulgesundheitspflege
- Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
- die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
- die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen
- Schulautonome Schulzeitregelungen
- die schulautonome Festlegung von Reihungskriterien
- die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern
- die Beratung, insbesondere über
- wichtige Fragen des Unterrichts
- wichtige Fragen der Erziehung
- Fragen der Planung von Schulveranstaltungen, soweit diese nicht unter Ziffer 1, lit. A fallen
- die Wahl von Unterrichtsmitteln
- die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmitteln
- Baumaßnahmen im Bereich der Schule