SCHULGEMEINSCHAFTSAUSSCHUSS

Allgemeine Informationen

Dem Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) gehören der Schulleiter und je drei Vertreter:innen der Lehrer:innen, der Schüler:innen und der Erziehungsberechtigten an. Der SGA trifft wesentliche Entscheidungen für die Schulgemeinschaft.
Die Aufgaben und Rechte des SGA sind im § 64 des Schulunterrichtsgesetzes geregelt.

Mitglieder

Elternvertretung

Mag. Matthias Strasser
Christian Setzer
Ilknur Bernroitner

Lehrer:innenvertretung

Mag. Herwig Geroldinger
Mag. Hans Huber
Mag. Vera Pienz, MBA

Schüler:innenvertretung

Anna-Sophie Sörensen
Marius Maxonus
Hadiga Jusupowa

Aufgaben

Dem SGA obliegen

  1. die Entscheidung über
    1. mehrtägige Schulveranstaltungen
    2. die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
    3. die Durchführung einschließlich der Terminfestlegung von Elternsprechtagen
    4. die Hausordnung
    5. die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
    6. die Bewilligung zur Organisierung der Teilnahme von Schüler*innen an Veranstaltungen gem. § 46, Absatz 2
    7. die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
    8. die Durchführung von Veranstaltungen betreffend der Schulgesundheitspflege
    9. Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
    10. die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
    11. die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen
    12. Schulautonome Schulzeitregelungen
    13. die schulautonome Festlegung von Reihungskriterien
    14. die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern
  2. die Beratung, insbesondere über
    1. wichtige Fragen des Unterrichts
    2. wichtige Fragen der Erziehung
    3. Fragen der Planung von Schulveranstaltungen, soweit diese nicht unter Ziffer 1, lit. A fallen
    4. die Wahl von Unterrichtsmitteln
    5. die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmitteln
    6. Baumaßnahmen im Bereich der Schule